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Soundzone
Firmenbuchnr.: FN306493 a
Rechtsform: Einzelunternehmen
UID-Nr: ATU: 62102325
Firmensitz:
Neilreichgasse 36 1100 Wien
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 13.00h - 18.00h
Telefon:
0043-1-6030302
0043-664-1378226
Inhaber:
Schneider Adele
Homepage
www.auto-hifi.at
www.autohifi.org
www.soundzone.at
www.soundzone.co.at
www.soundzone.or.at
www.sound-zone.at
www.sound-zone.eu
www.sound-zone.info
www.sound-zone.org
www.sound-zone.biz
www.sound-zone.co.at
www.sound-zone.or.at
www.sound-zone.priv.at
www.dbjunkies.at
www.dbjunkies.eu
www.dbjunkies.org
e-mail: office@autohifi.org
Bankverbindung:
PSK
Kontonr.: 81221547
BLZ: 60000
BIC: OPSKATWW
IBAN: AT 546 000 000 081 221 547
Firmenbuchgericht:
Handelsgericht Wien
Marxergasse 1a
1030 Wien
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I n f o r m a t i o n
„Soundzone“ ist eine beim Österreichischen Patentamt national und international registrierte und geschützte Marke.
Jegliche geschäftliche Verwendung von „Soundzone“ in Wort, Bild und Schrift ist im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen aller Art untersagt.
Darunter fallen u. a. folgende Handlungen:
1. Geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen Zeichens im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen, die denjenigen entsprechen, für welche die Marke „Soundzone“ eingetragen ist.
2. Geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen oder ähnlichen Zeichens im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen, die denjenigen entsprechen oder ähneln, für welche die Marke „Soundzone“ eingetragen ist, sofern durch diese Handlung die Gefahr entsteht, dass Kunden das geschäftlich verwendete Zeichen mit der Marke „Soundzone“ verwechseln oder gedanklich in Verbindung bringen könnten.
3. Grundsätzlich die geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen oder ähnlichen Zeichens im Zusammenhang mit irgendwelchen Waren oder Dienstleistungen; insbesondere, wenn durch diese Handlung die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke „Soundzone“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenützt oder beeinträchtigt wird.
Ein Zuwiderhandeln gegen die Punkte 1-3 zieht u. a. folgende Konsequenzen nach sich:
- Gerichtliche Unterlassungsklage
- Verpflichtung zur Entrichtung einer angemessenen Gebühr für die un-erlaubte Verwendung
- Schadenersatz bzw. Herausgabe des durch die unerlaubte Verwendung er-zielten Gewinns
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