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Jegliche geschäftliche Verwendung von „Soundzone“ in Wort, Bild und Schrift ist im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen aller Art untersagt.
Darunter fallen u. a. folgende Handlungen:
1. Geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen Zeichens im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen, die denjenigen entsprechen, für welche die Marke „Soundzone“ eingetragen ist.
2. Geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen oder ähnlichen Zeichens im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen, die denjenigen entsprechen oder ähneln, für welche die Marke „Soundzone“ eingetragen ist, sofern durch diese Handlung die Gefahr entsteht, dass Kunden das geschäftlich verwendete Zeichen mit der Marke „Soundzone“ verwechseln oder gedanklich in Verbindung bringen könnten.
3. Grundsätzlich die geschäftliche Verwendung eines mit der Marke „Soundzone“ gleichen oder ähnlichen Zeichens im Zusammenhang mit irgendwelchen Waren oder Dienstleistungen; insbesondere, wenn durch diese Handlung die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke „Soundzone“ ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenützt oder beeinträchtigt wird.
Ein Zuwiderhandeln gegen die Punkte 1-3 zieht u. a. folgende Konsequenzen nach sich:
- Gerichtliche Unterlassungsklage
- Verpflichtung zur Entrichtung einer angemessenen Gebühr für die un-erlaubte Verwendung
- Schadenersatz bzw. Herausgabe des durch die unerlaubte Verwendung er-zielten Gewinns